Wichtige Mitteilung
für Hauseigentümer
Lassen
Sie Ihre Elektroinstallationen kontrollieren
Seit dem 1. Januar 2002
ist die Verordnung über die elektrischen Nieder-
spannungsinstallationen (NIV) in Kraft. Nun
ist der Hauseigentümer für
Elektro-Installationen in seinem Gbäude selbst verantwortlich!
Schäden, Unfällen und Verletzungen vorbeugen
Der Umgang mit Strom birgt Gefahrenpotentiale, die mit einwandfreien Installationen und intakten Geräten reduziert werden können. Mit fehlerhaften oder defekten Installationen und Geräten kann es zu Unfällen, Bränden oder gar Verletzungen (auch mit Todesfolge) kommen. Defekte können Folgen der Alterung, Materialermüdung oder auch fehlerhafte Laien-Installationen sein. Die NIV will Schäden, Unfällen und Verletzungen vorbeugen.
Regelmässige Kontrollen sind vorgeschrieben
Bisher wurde der Hausbesitzer durch den Kontrolleur der Netzbetreiberin auf Mängel in Elektro-Installationen aufmerksam gemacht. Neu ist der Hauseigentümer selber verantwortlich für die Durchführung der Kontrollen. Die Netzbetreiberin fordert zukünftig den Hausbesitzer auf, den Nachweis zu erbringen, dass die Installationen den Regeln der Technik entsprechend erstellt und gewartet werden. Der Hauseigentümer muss dann eine Fachperson, die im Besitz einer gültigen Kontrollbewilligung ist, mit der Kontrolle beauftragen. Diese Fachperson darf nicht in die Planung, Ausführung und Instandhaltung involviert sein.
Die gesamte Elektro-Installation wird kontrolliert
Der Kontrolleur überprüft sämtliche Installationen im Haus, in der Wohnung, im Betrieb und im Freien. Kontrolliert werden sämtliche Schutzmassnahmen wie Erdung, Sicherung, Leitungs- und Fehlerstromschutzschalter. Die Isolationswerte werden gemessen und der Zustand der Installation beurteilt. Fest eingebaute Haushaltgeräte wie Herd, Backofen oder Waschmaschinen werden ebenfalls überprüft. Ist alles in Ordnung, wird der Sicherheitsnachweis ausgestellt. Mängel müssen innerhalb einer bestimmten Frist vom Fachmann behoben werden. Bestehen akute Gefahren, muss der Kontrolleur die Stromzufuhr zum Gefahrenherd unterbrechen.
Die Kontrollpflicht
(Auszug aus der NIV)
Kontrolle alle 20 Jahre:
Installationen in Wohngebäuden
Kontrolle alle 10 Jahre:
Installationen in Bürogebäuden, gewerblichen Werkstätten, nassen oder feuergefährdeten gewerblich genutzten Räumen, landwirtschaftlichen Betreiben, Verkaufsläden, Kirchen, auf Sportbooten und Vergnügungsschiffen.
Kontrolle alle 5 Jahre:
Installationen in den Gebäuden der Industrie und des Grossgewerbes, Warenhäusern, Theatern, Kinos, Hotels, Restaurants, Heimen, Sptälern, Tankstellen und KFZ- Reparaturwerkstätten.
Achtung Hausbesitzer:
Elektrische Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollpflicht müssen ausserdem bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle überprüft werden.
Zusätzliche Fragen zur NIV oder zum FI-Schalter beantwortet ihnen gerne ihr Elektro-Installteur.
Bei älteren Gebäuden oder Wohnungen kann eine Überprüfung der elektrischen Installation durch einen Elektro-Installateur nicht schaden. Laieninstallationen sollten sie vermeiden und einen Fachmann damit beauftragen. Die eventuellen Einsparungen stehen in keinem Verhältnis zum möglichen Risiko.
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