In den NIV (Niederspannungs-Installations-Verordnungen)
ist geregelt wer wo welche Installationen ausführen darf.
Wer darf Installationen
ohne Bewilligung ausführen?
- In selbstbewohntem Wohnraum,
bei Eigentum dürfen fachkundige Personen (Meisterprüfung), Elektrokontrolleure
sowie Elektromonteure mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis, Installationen
ausführen.
- Laien dürfen Installationen
nur an einphasigen (230V) Lampen- und Steckdosenstromkreisen, welche durch
einen Fehlerstromschutzschalter (FI) von mindestens 30mA geschützt
sind, ausführen. Dies aber nur in selbstbewohntem Wohnraum.
Diese Arbeiten sind kontroll- und meldepflichtig.
- Wenn kein FI vorhanden ist,
dürfen Laien nur Beleuchtungskörper und zugehörige Schalter
(ohne Steckdosen) montieren oder demontieren. Diese Arbeiten sind kontrollpflichtig.
Kontrollpflichtige Installationen müssen durch einen Elektrokontrolleur
überprüft werden.